Trainingslager seit 1978 in vielen Regionen und Ländern

In den vergangenen 40 Jahren führte der Verein nahezu jedes Jahr für seine jugendlichen und erwachsenen Sportler/innen mit Helfern/innen und Betreuern in den Oster-oder Sommerferien ein-oder zweiwöchige Trainings- bzw. Freizeitlager durch. In den Anfangsjahren des Vereins (ab 1977/78) fehlten für den Leichtathletiksport in dem kleinen Meckenheim noch geeignete Sportanlagen. Trainiert wurde deshalb zunächst auf dem Fußballplatz oder auf den hügeligen Freizeitflächen und Spazierwegen an der Swist oder dem Stephansberg. Im Trainingslager standen dagegen eine Rundbahn, Sprunganlagen und oft auch ein Sandstrand am Meer zur Verfügung. Ohne Druck, aber mit viel Spaß und Begeisterung konnten die Kinder/Jugendlichen so in der Gemeinschaft intensiv Sport betreiben und sich verbessern. Sehr oft gab es auf den Wettkämpfen danach Bestleistungen.

In jedem Trainingslager gab es viele, lustige oder interessante Situationen/Momente oder sportliche  Höhepunkte für die Teilnehmer/innen. Zu viele, um sie alle zu erzählen. Einige Beispiele und Erlebnisse wollen wir deshalb auch nicht vorenthalten. Immerhin nahmen bis heute insgesamt weit mehr als 1200 Personen an den vielen Trainingsmaßnahmen seit Bestehen des Vereins in den verschiedenen Regionen von Nordrhein-Westfalen, der Bundesrepublik Deutschland oder in vielen anderen europäischen Ländern teil.

 

Trainingslager 1978/79 auf der Jugendburg Freusburg mit der Aufführung einer Gerichtsverhandlung (Jugendgericht) als absolutem Höhepunkt.

Ziel der ersten beiden Trainingslagers 1978/1979 für jeweils über 40 Teilnehmern/innen war die Jugendburg Freusburg bei Kirchen an der Sieg, eine der ältesten Jugendherbergen Deutschlands. Alle waren von der historischen Burg hoch über der Sieg aus dem 11. Jahrhundert mit Rittersaal als Gemeinschafts-und Essensraum für die Gruppe, den großen und rustikalen Schlafräumen und der Burgmauer mit dem engen Wehrturm begeistert. Das Training erfolgte trotz kaltem und oft nassem Aprilwetter auf einem nahen Bolzplatz oder im Wald. Je nach den Wetterverhältnissen gab es Wanderungen oder im Rittersaal der Burg Spiele, Musik, Filme oder Gruppenarbeiten.

Absoluter Höhepunkt beim zweiten Trainingslager war allerdings die Aufführung einer Gerichtsverhandlung des „Burg-Gerichtes - Jugendgericht Freusburg“. Mit Begeisterung wurden anhand einer Strafakte mit einer Anklageschrift der „Staatsanwaltschaft Freusburg (Aktenzeichen 1 Js 1/79) über eine Kirmesschlägerei die Rollen/Akteure auf die Sportlern/innen verteilt und der Text von ihnen sofort studiert und gelernt. Spielerisch lernten alle, ob Zuschauer oder Beteiligte, bei den Vorbereitungen und in der „Verhandlung“ vieles über das Jugendstrafrecht und möglichen Folgen bei einer Verfehlung. Rollen gab es für den Richter, die Protokollführerin, den Staatsanwalt, Jugendamtsvertreter, Wachtmeister, Angeklagten, Verteidiger, einige Zeugen und die gesetzlichen Vertreter des jugendlichen Angeklagten. Auch für weitere notwendigen Utensilien (z.Bsp. Robe für Richter, Verteidiger/Staatsanwalt / Gesetzbücher, Kommentare oder eine Glocke für den Richter) war gesorgt. Selbst Betreuer der Gruppe wie  Günther Woyke (Lieblingstrainer) mussten auftreten (Zeugen).

Wie im wirklichen Leben gab es auch in dieser Verhandlung  eine Verzögerung (Verspätung), da sich der „Staatsanwalt“(Ako) vor Aufregung (Durchfall) verspätete und der „Wachtmeister dies dem „Richter „(Ronald) wie folgt mitteilte:“ Herr Vorsitzender, der Ako äh der Herr Staatsanwalt verspätet sich, er hat……“.

 Kaum ausgesprochen kam der Staatsanwalt jedoch mit wehender Robe angerauscht und die Verhandlung konnte beginnen: die Anklage wurde verlesen, der Angeklagte belehrt und nach einer umfassenden Beweisaufnahme, den Anträgen des Staatsanwaltes, des Verteidigers und dem Schlusswort des Angeklagten erging wie im täglichen Leben vor Gericht ein Urteil und wurde auch begründet. Der jugendliche Angeklagte. wurde für schuldig befunden und wegen vorsätzlicher Körperverletzung verwarnt und mit erzieherischen Maßnahmen (Ableistung von Arbeitsauflagen) belegt. Im Falle schuldhafter Nichterfüllung konnte nachträglich Jugendarrest als weitere Maßnahme verhängt werden. Mit diesem Urteil war er aber nicht vorbestraft. Zuschauer wie Akteure waren zufrieden, letztere auch sichtlich stolz. Noch tagelang wurde eifrig diskutiert.

Die Filmaufnahmen über diese Verhandlung wurden damals auf einer Vereinsfeier auch den Eltern mit viel Spaß vorgeführt.

Viele Jugendliche und das gesamte Betreuerteam von damals können sich sicher noch gut an die Tage auf der Freusburg und dieses Highlight erinnern.